Werbungskosten
„Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.“
Werbungskosten sind Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Sie können bei der Ermittlung der Einkünfte (z. B. aus nichtselbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung) abgezogen werden. Typische Werbungskosten für Arbeitnehmer sind Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten für Arbeitsmittel, Fortbildungskosten oder Beiträge zu Berufsverbänden.
