Vorsteuer
„Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen an andere Unternehmen zahlt.“
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die einem Unternehmer von einem anderen Unternehmer für Lieferungen oder sonstige Leistungen in Rechnung gestellt wurde. Unternehmer können diese Vorsteuer in ihrer Umsatzsteuervoranmeldung von der Umsatzsteuer abziehen, die sie selbst eingenommen haben (Vorsteuerabzug), sofern sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
