Solidaritätszuschlag
„Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer.“
Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Er wurde ursprünglich zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit eingeführt. Seit 2021 ist die Freigrenze deutlich angehoben worden, sodass die Mehrheit der Einkommensteuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen muss.
