Abschreibung
„Die steuerliche Erfassung des Wertverlusts von Vermögensgegenständen.“
Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, kurz AfA) bezeichnet den Wertverlust von Vermögensgegenständen eines Unternehmens, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Anschaffungskosten für langlebige Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Laptops, Büromöbel) werden nicht sofort vollständig als Betriebsausgabe abgezogen, sondern über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt.
