Wer gründet, muss im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein wichtiges Kreuz setzen: Kleinunternehmerregelung – ja oder nein?
Was bedeutet das?
Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt, können Sie sich als Kleinunternehmer einstufen lassen.
- Vorteil: Sie müssen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Das spart Bürokratie.

