"Das setze ich als Geschäftsessen ab." – Dieser Satz fällt oft. Doch damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen Form und Inhalt stimmen.
Die 70/30-Regel
Bei geschäftlich veranlassten Bewirtungen (z.B. Essen mit Kunden, Lieferanten oder potenziellen Partnern) sind 70 % der Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die restlichen 30 % gelten als private Lebensführung. Die Vorsteuer (Umsatzsteuer) können Sie jedoch zu 100 % ziehen.
Das muss auf den Beleg
Ein einfacher Kassenbon reicht ab 250 € oft nicht aus. Ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg muss enthalten:

