Der Dienstwagen ist nach wie vor eines der beliebtesten Gehaltsextras. Doch wer heute noch auf einen klassischen Diesel oder Benziner setzt, zahlt beim Finanzamt oft drauf. Der Staat fördert die Elektromobilität massiv – und das macht sich auf dem Gehaltszettel deutlich bemerkbar.
Die 1-Prozent-Regel vs. 0,25-Prozent-Regel
Normalerweise muss die private Nutzung eines Firmenwagens monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises versteuert werden. Das kann bei teuren Fahrzeugen schnell teuer werden.
Bei reinen Elektroautos (bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 €) sinkt dieser Wert jedoch auf sensationelle 0,25 %.
Ein Rechenbeispiel:
Nehmen wir an, das Auto hat einen Listenpreis von 60.000 €.

